Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
 
 

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"Inhalt und Aussagen einer (vor-)wissenschaftlichen Arbeit müssen nachvollziehbar bzw. überprüfbar sein. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit und sichert die Argumentation ab. Diesem Zweck dient auch ein Zitat, mit dem Aussagen in einer schriftlichen Arbeit belegt werden. Ein Zitat ist die wörtlich oder inhaltlich übernommene Stelle einer Informationsquelle, auf die in geeigneter Form hinzuweisen ist. Werden für eine schriftliche Arbeit Informationen aus fremden Quellen und Literatur herangezogen, so sind diese exakt zu belegen." (Handreichnung zur VWA des BMB, 09/2019, S. 8; drei Hervorhebungen durch Verfasser)

Zitiertes wird im Text gekennzeichnet und über die Quelle und die Fundstelle (zB eine bestimmte Seite in einem Printmedium) wird – im Text (parenthetical citation/referencing, Teilbelegmethode) via Quellenverweis, in Fußnoten oder in Endnoten (am Kapitel- oder Werkende) und im Literatur-/Quellenverzeichnis mittels Quellenangabe (Vollbelegmethode) – informiert. (Ablauf)

Nicht zitierpflichtig seien "generelles Wissen (Allgemeinwissen) und fachliches Allgemeinwissen eines Studienganges" sowie "einfache mathematische Formeln" (Träger: Zitieren 2.0, 2016, 4).

Kleinzitat vs. Großzitat: "Liegt ein wissenschaftliches Werk vor, ist ein sogenanntes 'Großzitat' erlaubt. Eine Obergrenze des zulässigen Zitatumfangs ist nicht festgelegt." (Balzert/Schröder/Schäfer: Wissenschaftliches Arbeiten, 2012, 189). – Urheberrecht (Zitat)

Kürzere wortwörtliche Zitate in doppelten Anführungszeichen im Fließtext. Längere wortwörtliche Zitate (ab zwei/drei Zeilen): in um 1 bis 2-Punkt kleinerer Schrift und 1-zeilig (und/oder kursiv); am linken (und am rechten) Rand um ca. 1 cm eingerückt.

 

Werkformen (Ressourcen)

  • Selbstständige Publikation – Unselbstständige Publikation (Grafik)
  • Nichtbuchmedien (Online-Publikationen, PDFs, E-Books ... – mit dauerhaften Links/Persistent Identifer als DOIs, URNs) ...Infos zu ISBN ... (Experten-) Interview zitieren
  • Abbildungen (Bildrechte beachten Info Urheberrechtsschutz, 70 Jahre: "Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des/der UrheberIn bzw. des/der letztlebenden MiturheberIn (sog. Schutzfrist). Danach spricht man von freigewordenen Werken." Bild unbewegt – bewegt ...
  • Filme zitieren (Scribbr Hafner/Ochsner: Zitiertechnik Filme, 2011 Video)

 

Zitierformen – Zitierstandard

  • Direktes (wörtliches) ZitatInfo So geht's Video
    In doppelten Anführungszeichen oder als Zitatblock mit veränderter Formatierung.
  • Indirektes (sinngemäßes) ZitatInfo Video
    Vgl./vgl. 'vergleiche' steht vor dem Quellenbeleg; könne nach APA und MLA auch weggelassen werden (Jele, Wiss. Arbeiten: Zitieren, 2012, 44, Anm. 100). – "Vergleiche" und "siehe" Verweis: auf weiterführende, ergänzende oder parallele Literatur
  • Querverweise (vorwärts – rückwärts) "sind Anmerkungen im Text oder in Fußnoten, in denen von einer Stelle der Arbeit auf eine andere Stelle in der gleichen Arbeit verwiesen wird." (Quelle)
  • Sekundärzitat (übernommenes Zitat): wenn Originalquelle nicht aufzufinden war.

Beleg-Varianten Zitiermethoden (Info)

  • Fußnoten oder Endnoten (am Kapitel- oder Werkende)
  • im Text/inline in Klammern (in-text citation) das heißt in Klammern im Text (zB Müller 2012: S. 15 oder Müller 2015, 15)
  • mit Nummern in eckiger oder runder Klammer; zB: [1, 15] oder (3, 45) oder [1, S. 15] ...
  •  mit Namenskürzel (Informatik)

Die inline-Variante in Klammern  ist zum Beispiel in den Naturwissenschaften üblich, mit Nummern (Vancouver-Stil) in der Medizin, in den Geistes- und Sozialwissenschaften sind Fußnoten, Endnoten am Kapitelende sowie Anmerkungen nach dem Haupttext oder im Anhang und in-text citation gebräuchlich. (Zitationsregeln Uni Leipzig mit Übungsaufgaben