Die neue, zentrale, standardisierte, Reifeprüfung  (zsRP)

Eine kurze Übersicht

Die neue zsRP besteht aus drei Säulen:

  1. Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA): Alle Schüler/innen müssen im Rahmen der zsRP eine VWA verfassen und präsentieren. Diese soll etwa 40.000 bis max. 60.000 Zeichen umfassen. Einzureichen ist das Thema auf einer eigens dafür geschaffenen Plattform des Bildungsministeriums bis spätestens Ende Februar der 7.Klasse. Nach Freigabe durch die Schulaufsicht (ca Ende April) können die Schüler/innen daran arbeiten. Am ersten Freitag im 2.Semester muss die fertige Arbeit auf derselben Plattform hochgeladen werden. Zwei ausgedruckte Exemplare der VWA müssen termingerecht in der Direktion abgegeben werden. Nach der Korrektur durch den betreuenden Lehrer/die betreuende Lehrerin erfolgt die Präsentation der VWA vor einer Prüfungskommission. (Vorsitzende/r, Direktor/in, Klassenvorstand, Betreuer/in). Die Bewertung der schriftlichen Arbeit und der Präsentation fließen in eine Gesamtnote ein. 
  2. Schriftliche Reifeprüfung: In den standardisierten Fächern (D, M, LFS, Lat.) werden die Aufgabenstellungen vom Bildungsministerium an die Schulen verschickt. Die Schüler/innen müssen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache zur schriftlichen RP antreten, d.h. an unserer Schule haben die Schüler/innen die Wahl zwischen Englisch und Italienisch. Als 4.Klausurfach können die Schüler/innen, je nach Zweig, Darstellende Geometrie, Physik oder Biologie dazu wählen. Auch die andere lebende Fremdsprache und Latein sind Optionen für die Wahl des 4. Faches.
    Wenn eine schriftliche Klausur negativ beurteilt wurde, kann der Schüler/die Schülerin zu einer Kompensationsprüfung antreten, die zwischen schriftlicher und mündlicher Reifeprüfung stattfindet.
  3. Mündliche Reifeprüfung: Hat der Schüler/die Schülerin 3 schriftliche Klausuren gewählt, muss er/sie noch 3 mündliche Prüfungsfächer wählen. Sind 4 schriftliche Klausuren gewählt worden, kommen nur mehr 2 mündliche Prüfungsfächer dazu (Gesamtzahl muss 6 sein). Grundsätzlich kann aus dem gesamten Fächerkanon gewählt werden, mit der Einschränkung, dass man bei zwei Fächern auf eine Gesamtsumme von 10 Jahreswochenstunden, bei 3 Fächern auf 15 Jahreswochenstunden kommen muss. Mit Kursen aus dem „Themenbezogenen Kurssystem“ kann man auffüllen, um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen.
    In der neuen zsRP zieht der Schüler / die Schülerin per Zufall aus einem Themenkorb, der je nach Wochenstundenzahl des Faches zwischen 8 und 18 Themen umfasst, zwei Themen und kann ein Thema zurücklegen. Der Lehrer/die Lehrerin weist dann die Aufgabenstellung (A oder B) zu.

Wiederholung der zsRP: Grundsätzlich steht jedes Prüfungsfach für sich allein, d.h. es muss nur eine negativ abgelegte Prüfung wiederholt werden. Bei der schriftlichen RP hat man noch die Möglichkeit einer Kompensationsprüfung im selben Termin. Ist auch diese negativ, muss man zum nächsten Prüfungstermin antreten.

Termine: 

Prüfungstermin 1: Haupttermin (Mai/Juni)
Prüfungstermin 2: Herbsttermin (September, Oktober)
Prüfungstermin 3: Wintertermin (Jänner, Februar)

VWA-Homepage von Prof. Tschuffer