Zuschüsse zu Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen sind ein Mittel zur Stärkung der Klassengemeinschaft und zur Förderung der sozialen Fähigkeiten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Der Elternverein begrüßt und unterstützt diese Schulveranstaltungen grundsätzlich. Die zusammen mit den anderen Schulpartnern erarbeiteten Reisekostenrichtlinien dienen auch dem Zweck, die Kosten dieser Veranstaltungen zu limitieren, um eine Teilnahme möglichst vieler Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Dennoch übersteigen die Kosten oft die finanziellen Möglichkeiten mancher Familien.
Der Elternverein fördert daher im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Teilnahme einzelner Schüler an mehrtägigen Schulveranstaltungen. Die Höhe der Förderungen ist abhängig von den Kosten der Schulveranstaltungen sowie dem Familieneinkommen der Familie des Schülers/der Schülerin. Diese Förderrichtlinien dienen dem Elternverein dazu, die Förderungsentscheidungen nachvollziehbar und einheitlich zu machen und sollen es auch betroffenen Eltern erleichtern, einen Antrag zu stellen. Der Elternverein wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, die in diesen Richtlinien festgehaltenen Förderungen zuzusagen – es gibt aber in keinem Falle einen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Voraussetzungen: Der Elternverein behält sich vor, nur Anträge von Mitgliedern des Elternvereins zu behandeln.
Antragstellung
Da der Termin und auch die Kosten einer Schulveranstaltung in der Regel bereits zu Beginn des Schuljahres mehr oder weniger genau bekannt sind, ersucht der Elternverein um möglichst frühe Antragstellung. Für den Antrag liegen Formulare im Sekretariat auf und sind auch bei den Elternabenden beim Klassenvorstand erhältlich. Außerdem kann das Formular von der Homepage der Schule geladen werden.
Der Antrag ist in einem verschlossenen Kuvert, zusammen mit allen Nachweisen (Einkommensnachweise wie Lohnzettel etc. bzw. Kopie des Förderungsantrags an den Landesschulrat) an den Elternverein zu übermitteln. Die übermittelten Unterlagen werden selbstverständlich nur in kleinstem Kreise geprüft und unterliegen strenger Geheimhaltung.
In der Regel wird der Vorstand des Elternvereins sehr rasch über einen Antrag entscheiden und dabei diese Förderungsrichtlinien anwenden.
Die Förderung wird in der Regel auf das Konto des Antragstellers ausbezahlt.
Förderhöhe
Die maximale Förderhöhe richtet sich nach den Kosten für die Schulveranstaltung und hängt vom Nettoeinkommen der Familie ab.
Typische Kosten:
Veranstaltungsart |
Kostenobergrenze |
max. Förderung |
Kennenlerntage |
85 € |
68€ |
Skikurs 2.Klasse |
330 € |
195 € |
Skikurs 3.Klasse |
360 € |
216 € |
Projektwoche |
270 € |
162 € |
Sportwoche |
325 € |
195 € |
Rom |
550 € |
275 € |
Viareggio |
550 € |
275 € |
England |
1.170 € |
410 € |
Zur Antragstellung ist ein Formular zu verwenden. Der Vorstand kann Förderungen bei Erfüllung der Voraussetzungen selbst vergeben, Ihre Daten liegen nur noch einem kleinen Personenkreis vor (Kassier, Obmann, Rechnungsprüfer). Wir hoffen, hiermit die Situation der Fördervergabe klarer und einfacher zu machen.
Wir empfehlen, auch beim Landesschulrat für Steiermark um Förderung anzusuchen (max. € 180,-). Formulare sind in der Schule erhältlich, Informationen online. (Antragsfrist beim LSR: 31.03. des betreffenden Schuljahres)